Mittwoch, 26. Dezember 2012

Q&A: P-Konto: Ab wann ist es Rechtsgültig und sind die Banken dazu verpflichtet es einzurichten?

Question by Sundancer: P-Konto: Ab wann ist es Rechtsgültig und sind die Banken dazu verpflichtet es einzurichten?
Im internet habe ich gelesen das so genannte "P-Konto" tritt bald in Kraft,habe selber leichte "Probleme" mit mein Konto.Sind die Banken dazu verpflichtet ,ein "P-Konto"ein zurichten?Wenn ja,welchen Rechtsanwalt kann ich nehmen(Richtung).

Vielen Dank im voraus.


Best answer:

Answer by RL
Wie wird ein Girokonto zum Pfändungsschutzkonto?

Die Führung eines Girokontos als Pfändungsschutzkonto erfolgt, wie bereits beschrieben, durch eine Vereinbarung zwischen Kontoinhaber und der kontoführenden Bank. Der Bankkunde hat zudem einen Rechtsanspruch auf die Führung des Girokontos als Pfändungsschutzkonto (§ 850k VII ZPO).

Der Kontoinhaber sollte dem Kreditinstitut daher unter Angabe der Bankverbindung schriftlich mitteilen, dass er die Führung des genannten Girokontos als Pfändungsschutzkonto wünscht. Im Laufe der Zeit ist davon auszugehen, dass die Banken und Sparkassen entsprechende Vordrucke bereithalten werden. Zudem sollte der Kontoinhaber eine Bestätigung über die Führung des Girokontos als Pfändungsschutzkonto beim kontoführenden Kreditinstitut einholen.

Die Führung eines Girokontos als P-Konto kann (und sollte) auch ohne Vorliegen einer Kontopfändung oder ähnlichen konkreten Anlass vereinbart werden. Die Umstellung auf ein P-Konto hat innerhalb von vier Bankgeschäftstagen zu erfolgen und wirkt rückwirkend zum Ersten des jeweiligen Kalendermonats.

Die Führung eines Girokontos als Pfändungsschutzkonto führt zum Bestehen eines automatischen (Basis-)Pfändungsschutzes in Höhe des Pfändungsfreibetrages gemäß § 850c ZPO. Dies entspricht zurzeit 985,15 Euro pro Monat.



http://www.sozialleistungen.info/fin/bankprodukte/girokonto/pfaendungsschutzkonto.html

Du brauchst keinen Anwalt dazu.

Ab wann gilt der Schutz des P-Kontos?
In Kraft tritt das o.g. Gesetz am 1. Tag des zwölften auf die Verkündung des „Gesetzes zur Reform des Kontopfändungsschutzes“ im Bundesgesetzblatt folgenden Kalendermonats. Die Verkündung im Bundesgesetzblatt erfolgte am 10. Juli 2009 (BGBl. I S. 1707 - Jahrgang 2009, Teil I, Nr. 39), sodass das Gesetz zum 1. Juli 2010 in Kraft tritt. Entsprechend gilt ab diesem Datum auch der Schutz des P-Kontos.



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1 Kommentar:

  1. Soweit mir bekannt ist, gilt die gesetzliche Regelung für das P-Konto oab 01.07.2010.
    Die Banken sind also verpflichtet, derartige Konten zu führen.
    Weshalb sollte man zur Einrichtung eines solchen Kontos einen Rechtsanwalt benötigen?
    Geh zu einer Bank Deiner Wahl und verlange ganz einfach die Einrichtung eins P-Kontos.
    Sollte das abgelehnt werden, entsteht erst in diesem Moment ein Rechtsschutzbedürfnis, das kann
    dann ggfls. mit gerichtlicher Hilfe (Klage) durchgesetzt werden. Wenn Du meinst, ohne Anwalt nicht
    auszukommen, käme die Spezies für Bankenrecht in Frage. In dieser Liga wird zwar allgemein um
    höhere Einsätze (und damit lukrativer für die Anwälte) gekämpft, aber vielleicht findest Du ja einen,
    der sich dann mit der Ablehnung Deines P-Kontos beschäftigt.

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