Mittwoch, 26. Dezember 2012

Ist es erlaubt in solchen Fällen prophylaktisch eine reinzuschlagen?

Question by simon: Ist es erlaubt in solchen Fällen prophylaktisch eine reinzuschlagen?
Angenommen ich mach grad einen Spaziergang und plötzlich kommt von vorne jemand zugerannt der schreit das er mich K.O boxen wird? Ist es in solchen Fällen legal das man dieser Person prophylaktisch zuerst eine reinhaut oder ihn mit einer Technik aufhält das er sich nicht bewegen kann wenn man einen bestimmten Griff anwendet?
Natürlich würde ich das aus Notwehr machen wenn ich mich akut bedroht fühle. Werde ich dann auch erschossen wie die Bären und Tiger?


Best answer:

Answer by schrippel
Hau ihm lieber eine rein, bevor er dir eine REINHAUT!



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6 Kommentare:

  1. Nee zuerst musst du ihn Warnen mit Worten

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  2. Meine RA hat tatsächlich gesagt, man solle weglaufen.

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  3. Würdest du dich bedroht fühlen und aus Notwehr handeln? Weil du dir vielleicht nicht sicher sein würdest, ob er doch ein Messer in der Hand hält?

    Vermutlich nur dann, wenn du nicht richtig treffen solltest, dann bist du am Arsch

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  4. Nach so einer Frage würde ich dafür plädieren dich prophylaktisch wegzusperren.

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  5. Hin oder her....sobald der in Reichweite wäre, würde ich dem volles Pfund eine rein trümmern....

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  6. Wenn er auf Dich zurennt und das Brüllt handelt es sich ja bereits um einen Angriff. Sofern Du Zeugen hast, die den Ablauf so bestätigen UND eine Flucht nicht möglich / sinnvoll ist UND du in der Lage bist den Angreifer festzusetzen ohne Ihn zu verletzen UND sein Angriff eine wirkliche Gefahr für Dich darstellt (Körpergrösse) dann wirst Du für den Polizeigriff sicherlich keine Strafe erwarten müssen.

    Der präventive Faustschlag ins Gesicht erfordert dagegen schon einiges an Rechtfertigung und führt sicherlich zur Anzeige wegen Körperverletzung, wird aber vermutlich auch als Notwehr angesehen wenn er alternativlos ist. So eine Situation kann ich mir gerade allerdings nicht vorstellen, ausser Dein Gegenüber ist bewaffnet.

    Es gilt immer die Verhältnismässigkeit der Notwehr. Wenn Du dich dem Kampf also durch Weglaufen entziehen kannst ist gar keine Notwehr angebracht. Das Festsetzen des Angreifers ist Aufgabe der Polizei.

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