Mittwoch, 26. Dezember 2012

Warum darf man mit einem Motorroller ohne Motorradführerschein nur 45 km/h fahren?

Question by Andy_1: Warum darf man mit einem Motorroller ohne Motorradführerschein nur 45 km/h fahren?
Ich habe leider auch nur einen B-Lappen und muss meinen Roller auf 45 km/h gedrosselt fahren. Mal unabhängig davon, dass es total langweilig ist, muss ich täglich mehrere gefährliche Situationen miterleben. Da ich mit 45 km/h ein absolutes Verkehrshindernis bin, wird gerne mal mit 30 cm Abstand überholt oder extrem dicht aufgefahren etc..Und als Motorrollerfahrer bin ich immer der Verlierer, egal wer dann Schuld hat.
Ich habe schon überlegt, den Roller auf 55 zu entdrosseln, aber bin sehr abgeschreckt von den horrenden Strafen, die mich dann im Falle der Fälle erwarten würden. Außerdem würde die Versicherung nicht zahlen.

Aber ich begreife diese idiotische Regelung nicht! Noch schlimmer ist es ja mit den U16-Jährigen die nur 25 fahren dürfen. Ich glaube mit 60 zu fahren wäre ungefährlicher...
@Sam: Mein Vater heißt nicht Hans, daher hab ich dich gemeldet.


Best answer:

Answer by Old Tom
Das hat alles seine Berechtigung.
Stell dir mal vor ein Neuling dürfte gleich mit 60 oder 80 KM/H durch die Gegend kurven ohne das er sein Fahrzeug beherrscht.
Die Polizei würde gar nicht mehr fertig werden den Angehörigen mitzuteilen das ihr Bübchen oder Mädel sich das Genick gebrochen hat.
Richtig Fahren kann man erst nach einer Praktischen Erfahrung von 7 Jahren.



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4 Kommentare:

  1. Frage niemals nach dem Sinn von Gesetzen, aus dem Teufelskreis kommst du nicht mehr raus... Natürlich hast du vollkommen Recht, aber der Staat verdient eine Menge an seinen ganzen Führerscheinen.
    Warum durfte man bis 2004 eine Schreckschusswaffe ab 18 mit sich herumtragen und braucht jetzt einen "kleinen Waffenschein" dafür?

    Das Gesetz wurde damit begründet, dass immer mehr und mehr Leute mit diesen täuschen echt aussehenden Waffen Überfälle begangen haben. Aber der Witz ist: Kaufen kann man sie trotzdem noch ab 18, nur TRAGEN darf man sie nicht.

    Also sagt sich natürlich derjenige, der eine Tankstelle überfallen möchte: "ich lass das lieber bleiben, ich hab ja keinen Waffenschein für meine Schreckschusspistole"... ist doch klar. Natürlich ist die Statistik der Überfälle seit 2004 keinesfalls zurückgegangen, aber der Staat hat Millionen an seinen "kleinen Waffenscheinen" verdient. Hier sind wir also beim Sinn des Gesetzes und damit ist auch deine Frage beantwortet...

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  2. Da muss ich dir zustimmen. Die Rollerfahrer nerven mich (als Autofahrer) abartig. ABER das liegt oft daran, dass sie nicht schneller fahren DÜRFEN. Manchmal hat man einen Rollerfahrer vor sich, der die 50km/h schafft, ausserorts auch 60km/h. Mit denen habe ich NULL Probleme.
    Der Verkehr fliesst, alles läuft einwandfrei.
    Ich bin wohl ein Arsch, aber ich würde sagen: Motorfahrzeuge nur für Leute ab 18. Keine scheinheiligen Kompromisse.

    "Stell dir mal vor ein Neuling dürfte gleich mit 60 oder 80 KM/H durch die Gegend kurven ohne das er sein Fahrzeug beherrscht." Wie sieht noch mal die Unfallstatistik für Autofahrer aus? 18 bis 25-Jährige sind da AUCH auf den Haupträngen.
    "Die Polizei würde gar nicht mehr fertig werden den Angehörigen mitzuteilen das ihr Bübchen oder Mädel sich das Genick gebrochen hat." Ich fühle mich hier als des Teufels Advokat, da ich Roller hasse, aber deiner Meinung nach muss ja auch ein Autofahrer erst mal 7 Jahre ohne Ahnung in der Gegend rumkurven, bis er Fahren kann.
    "Richtig Fahren kann man erst nach einer Praktischen Erfahrung von 7 Jahren." Genau. Absolut! SOWAS VON TOTAL RICHTIG! SIEBEN ist die magische Zahl an Jahren, die einen Stümper plötzlich zum perfekten Fahrer machen.
    Ich fahre anständig. Ich halte mich an Geschwindigkeitsvorgaben und zockele geduldig hinter Rad- oder Rollerfahrern her, wenn ich sie nicht gefahrlos überholen kann. Ich wurde noch nie geblitzt und habe noch nie ein Knöllchen für Falschparken erhalten.
    In ihren Augen sind das wohl abwertende Eigenschaften. Denn Parkverbote sind ja nur dazu da, SIE zu ärgern!

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  3. Bedanke dich bei den Leuten, die das so in der EU durchgeboxt haben. In den 80ern und 90ern durften die Kisten wenigstens noch legal 50 km/h fahren, aber viel besser war das auch nicht unbedingt. Ganz früher, in den 70ern, gab es Mokicks, die offiziell 40 km/h fuhren, tatsächlich aber immer etwas schneller waren, und es gab die Kleinkrafträder alter Prägung, die nicht einmal eine Geschwindigkeitslimit hatten, tatsächlich aber 80-90 km/h fuhren. Den Führerschein bekam man fasst für Nüsse. Allerdings waren die Kisten dann irgendwann wegen der Unfallstatistik und Lärmentwicklung so stark in der Kritik, dass man 1980 die 80er-Klasse 1b eingeführt hatte.

    Die Simsons in der DDR - Schwalbe, S51 - fuhren immer legale 60 km/h. Das ist meiner Meinung nach die deutlich bessere Regelung gewesen.

    Ich hatte das in den 90ern alles mitgemacht, mit Mofas und 50ern. Das war schon ziemlich abenteuerlich, wenn man nicht frisiert hatte.
    Wegen meiner könnten die gerne Mofas und Kleinkrafträder ersatzlos durch Kisten wie in der DDR ersetzen. Damit hätte ich kein Problem.

    Dir steht es aber auch heute noch offen, einfach eine alte "Simme" zu fahren. Die dürfen heute noch ganz legal mit kleinem Kennzeichen betrieben werden, und durch den Bestandschutz darfst du so eine Schwalbe oder S51 elektronik auch mit dem heutigen B-Führerschein fahren.
    Gleiches gilt für die immerhin legal 50 km/h schnellen Fahrzeuge vor 2001. Das steht dir offen.

    Die 45-km/h-Regelung empfinde ich als klaren Rückschritt, der keine Verbesserung im Verkehr darstellt.

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  4. * tscha die die roller sehen zwar etwas besser aus als unsere mopedmodele aus der damaligen ddr. aber dafür sind die heutigen modele schön langsam zu fahren, mit einem fahrrad hat man gute chancen die dinger auch ohne führeschein und benzin im blut zu überholen.

    zur antwort der frage :
    mopets die jetzt in deutschland verkauft werden sind alle auf 45 km/h gesetzt wurden und dürfen mit der klasse " M " genutzt werden, ausnahmeregelung für DDR fahrzeuge die vor ? gebaut wurden.

    ab dem 01.01.2002 gilt für neu in den Verkehr gebrachte Roller nur noch eine Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h.
    hiervon ausgenommen sind kleinkrafträder von simson die aus der EX-DDR-produktion stammen und die vor dem 28.02.1992 erstmals in den Verkehr gekommen sind, diese sind laut der ABE auf 60 km/h zugelassen, diese dürfen schneller fahren als 45 km/h ohne sanktionen vom der polizei befürchten zu müssen.

    wenn du mal hier rein schaust - aber ärgere dich nicht es sind nur daten die zulässig sind für die heutige STVO.

    http://www.fotos-hochladen.net/uploads/1yo6civsl8n.jpg
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    empfehlung :
    ich würde dir folgenden roller / Mokik ( motorkickstarter ) empfehlen -
    eine schwalbe KR51/2 sie sollte in einen sehr guten optischen zustand sein, der motor besitzt 4 gänge ( fußwippschaltung ) 60 km/hschnell, fährt ohne das sie frisiert werden müßte so an die 65 bis 70 km/h, benzinmischverhältnis und benzinverbrauch 1:33 auf 100km ca. 1,6 bis 1.7 ltr.
    auf der schwalbe dürfen zwei personen befördert werden.

    hier was den einigungsvertrag angeht -
    http://www.fen-net.de/~ea1370/pub/Hobbies/Motorrad/Simson/KBA_Erforderliche_Fahrerlaubnis_Abschrift.html

    und hier ein link wo du dir eine kaufen könntest -
    http://www.schwalbennest.de/

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