Mittwoch, 26. Dezember 2012

Kann mir bitte mal jemand folgenden Sachverhalt erklären?

Question by TriPo2: Kann mir bitte mal jemand folgenden Sachverhalt erklären?
Wenn ich als Unternehmen Software-Lizenzen kaufe, kann ich ja recht selten direkt an den Hersteller (z.B. Microsoft) herantreten sondern muss über einen Zwischenhändler gehen. Nach meinem Verständnis gehe ich also einen Kaufvertrag mit dem Zwischenhändler ein (weil ich ja bei ihm kaufe) und habe einen Lizenzvertrag mit dem Hersteller. Mein Ansprechpartner ist aber doch der Zwischenhändler, oder?

Jetzt die Frage: ICH behaupte Zwischenhändler und Hersteller haben einen Vertrag, Zwischenhändler und ich haben einen Vertrag - somit 2 voneinander unabhängige (Kauf-) Verträge.

Meine Kollegin behauptet aber, ich habe ich mit dem Hersteller (z.B. Microsoft) einen (Kauf-) Vertrag. Aber das stimmt doch gar nicht - wenn überhaupt habe ich mit dem Hersteller höchstens einen Lizenzvertrag, oder?

Wer hat Recht? Danke für die Aufklärung!


Best answer:

Answer by Lolipopman
Meiner Meinung nach hast du Recht, aber bin kein Anwalt und deshalb will ich nicht wirklich sagen das es 100% stimmt.



What do you think? Answer below!

2 Kommentare:

  1. Du hast auf keinen Fall 2 Kaufverträge!
    Ein Lizenzvertrag (Eula) ist de jure kein Kaufvertrag!
    Und deine liebe Kollegin sollte mal das BGB studieren!
    Hier hast Du eine erfreuliche Antwort:
    Ein Endbenutzer-Lizenzvertrag (Eula) ist eine spezielle Lizenzvereinbarung,
    welche die Benutzung von Software regeln soll.
    Texte mit einer EULA werden oftmals zu Beginn der Installation der Software angezeigt.
    Richtig ?!
    In Deutschland sind EULA zu Standardsoftware nur dann Vertragsbestandteil,
    wenn sie zwischen Verkäufer und Erwerber der Software bereits beim Kauf vereinbart wurden.
    Dem Käufer erst nach dem Kauf zugänglich gemachte Lizenzbestimmungen
    (zum Beispiel während der Installation oder als gedruckte Beilage in der Verpackung)
    sind für den Käufer wirkungslos(nicht rechtswirksam!).
    Dies gilt auch dann, wenn der Käufer bei der Installation
    "Ich stimme der Lizenzvereinbarung zu" oder Ähnliches anklickt,
    weil die Software sonst die Installation verweigert.
    Hast Du die Lizenzbedingungen beim Kauf vereinbart - sicher nicht.
    Daher ist ihre Wirksamkeit stark eingeschränkt.
    Juristisch sind viele Klauseln dieser Vereinbarungen zumindest für Privatkunden
    nicht bindend, weil sie den Endbenutzer einseitig und ungewöhnlich einschränken
    (§ 307 BGB) oder gegen konkrete Vorschriften in § 308 und § 309 verstoßen (z. B. Haftungsbeschränkungen).
    Ich denke das ist die juristische Antwort, die Du brauchst..
    MfG

    AntwortenLöschen
  2. This is a really informative knowledge, Thanks for posting this informative Information. Fahrschule Berlin

    AntwortenLöschen