Mittwoch, 26. Dezember 2012

Strafzettel, weil das Auto 1 m in die absolute Halteverbotszone guckt?

Question by Goofy: Strafzettel, weil das Auto 1 m in die absolute Halteverbotszone guckt?
Ich habe heute genau neben einem absoluten Halteverbotsschild mit einem Pfeil nach rechts geparkt, dabei stand meinn Auto ca. 1 m in der rechten Parkverbotszone und der Rest des Autos in der Parkzone. Wie viel wird das kosten und gibt es Punkte? Gibts da nicht vielleicht schon Gerichtsurteile über ähnlich Fälle wo der Kläger gewonnen hatte?


Best answer:

Answer by Mama
Lohnt nicht, zahl und vergiss es.



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12 Kommentare:

  1. Herzlichen Glückwunsch - selbst Schuld!

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  2. Es tut mir leid aber anscheinend musst du es zahlen!
    Gesetz ist Gesetz und das gilt für jeden!

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  3. Buko von Alberstadt26. Dezember 2012 um 02:41

    ...also, hoffentlich hast du auch darauf geachtet, dass der Strafzettel in der Halteverbotszone am Auto angebracht war.

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  4. ...bei sowas krieg ich zuviel. du bist im unrecht, weisst dat, und versuchst dennoch via gericht rauszukommen... was soll das??? typisches deutsches klischee - man man man (bin ebenfalls deutscher)

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  5. Dumm gelaufen, aber rechtlich wohl in Ordnung.

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  6. Der Strafzettel ist berechtigt:
    "Das absolute Halteverbot, gekennzeichnet durch das Verbotszeichen 283 nach StVO, verbietet jede Form des Anhaltens eines Kraftfahrzeuges auf der Fahrbahn. ...
    Weiße Pfeile in den Zeichen 283 und 286 können die Gültigkeit des Verbotes einschränken. Ein nach links gerichteter Pfeil verbietet das Halten hinter dem Zeichen, ein nach rechts gerichteter Pfeil das Halten vor dem Zeichen. Bei einem Pfeil in beide Richtungen ist sowohl das Halten vor, als auch hinter dem Zeichen verboten."

    Da du dein Auto 1 m weit in die Halteverbotszone gestellt hast, darfst du blechen.
    35 Euro. Keine Punkte. Aber auch keine Ausrede.

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  7. Schau hier: Bußgeld Parken im Halteverbot - Parkverbot

    Bußgeld, Punkte und Fahrverbot wegen Parken im Halteverbot oder Parkverbot

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  8. Hallo :)

    Für Dich sprechende Urteile gibt es nicht, da die Rechtslage eindeutig gegen Dich spricht:
    Gem. § 12 Abs. 1 Nr. 6a ist das Halten dort verboten, wo es durch VZ 283 (as known as "Haltverbot") verboten ist (äquivalente Vorschriften zu ähnlichen Verkehrszeichen).

    Das Gesetz gibt also unzweideutig vor: Das Haltverbot gilt ab dem Schild.

    In Deutschland haben wir kein case-law-System, in dem ein Urteil sich gegen den Wortlaut des Gesetzes durchsetzen kann. Daher gibt es in Deutschland auch keine Präzedenzfälle.

    Hier spricht die Rechtslage demnach gegen Dich: Du hast falsch geparkt.

    So ärgerlich die Sache auch sein man, Dir wird nichts anderes übrig bleiben, als zu zahlen.

    Immerhin wird es bei einem nur geringen Verwarngeld bleiben. (je nach festgestellter Parkdauer 15 - 25 Euro)

    Punkte gibt es nicht.

    Wenn Du dies fristgerecht bezahlst, ist der Verwarngeldbescheid idR gebührenfrei.

    Bei weiteren Fragen: www.verkehrsportal.de

    mfG
    Kwazulu

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  9. Das Halteverbot erstreckt sich grundsätzlich nur auf die Fahrbahn, d.h. auf den seiner baulichen Gestaltung nach für den fließenden Verkehr bestimmten Teil der Straße. Soll ein Halteverbot auch auf dem Seitenstreifen gelten, so ist ein Zusatzschild angebracht. Das Parken im absoluten Halteverbot kann bis zu 25 Euro kosten.

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  10. Warum sollte der "Kläger" gewinnen?
    Du hast eine Verfehlung begangen und wirst dafür zur Kasse gebeten. Wo ist das Problem?

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  11. Einen Punkt gibt es nur, wenn Dein geparktes Fahrzeug Rettungskräfte im Einsatz behindert hat.
    Wobei auch da nur der Punkt gilt, wenn Du eh schon falsch parkst

    Ansonsten ist es egal, ob Du ein Meter oder 10 cm drinnen stehen würdest. Drinnen ist drinnen. Die Höhe der Strafe richtet sich nach der Art ( auf Gehweg, in zweiter Reihe u.s.w.). Eine Behinderung gibt noch mal einen "Zuschlag" ( zwischen 5 und 10€ zusätzlich)
    Die Zeit spielt auch noch eine Rolle. In der Regel bis einer Stunde und
    länger als eine Stunde.

    Auf Gerichtsurteile würde ich mich nicht verlassen, da alle Jahre die STVo und der Bussgeldkatalog geändert werden. Also ist die Wahrscheinlichkeit, dass ein Urteil nicht mehr Aktuell ist, ziemlich hoch.

    Die Strafe dürfte so zwischen 10€ und 35€ liegen.
    40€ kostet die der Spaß mit der Behinderung von Rettungsfahrzeugen ( zzgl ein Punkt )

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  12. Halteverbot ist Halteverbot! Das ist nun mal so. Das ist Deutschland.

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