Montag, 24. Dezember 2012

Wie rechtfertigt sich der wissenschaftliche Status der Rechtswissenschaften?


Question by Jerry: Wie rechtfertigt sich der wissenschaftliche Status der Rechtswissenschaften?
Anläßlich der aktuellen, mit diesem Zweig verknüpften, Situation kam in diesen Tagen in mir diese Frage auf. Wissenschaft kennzeichnet sich, soweit ich das sehe, durch die Tätigkeiten der Forschung und Lehre. Letzteres ist zweifellos vorhanden, aber wie stehts mit ersterem? Gibt es rechtswissenschaftliche Forschungsprojekte, die nicht auch problemlos verwandten Wissenschaften (Politik, Philosophie, Geschichte, Wirtschaft...) zugerechnet werden könnten? Gibt es eine genuin eigene juristische Forschung? Gibt es andere Argumente, die eine Stellung als Wissenschaft rechtfertigen? Oder ist Jura tatsächlich, wie das Klischee besagt, nur stures Auswendiglernen und damit kaum wissenschaftlich?

P.S.: Hab die Frage hier eingeordnet, da der sozialwissenschaftliche Bereich von YC diesen Namen erst recht nicht verdient. Würde mir trotzdem keine Metadebatte darüber wünschen, ob Sozial- und Geisteswissenschaften insgesamt wissenschaftlich sind.


Best answer:

Answer by Dottore Alpha
Ich würde mal (als Laie) sagen, dass sich das Recht im Laufe der Zeit ändert durch
a) neue Gesetze - das wäre dann Politik
b) Entscheidungen der höchsten Gerichte
c) Entscheidungen unterer Gerichte und Meinungen von Gesetzes-Kommentatoren

c) ist wohl am ehesten Gegenstand der "Rechtswissenschaften", weil es letztlich doch darauf hinausläuft, unzählige Meinungen und Entscheidungen abzuwägen. Wobei diese Meinungen und Entscheidungen oft nicht auf den exakten Fall, den man betrachtet, zutreffen, sondern ähnlich gelagert sind.
b) ist insofern Gegenstand der Rechtswissenschaften, wenn man aus einem ähnlich gelagerten Fall auf einen etwas anderen schließen will. Ist aber exakt diesselbe Situation gegeben, geht das im Gegensatz zu c) nicht, weil a) immer bindend ist, dagegen ein unteres Gericht an einem anderen Ort anders entscheiden kann - letzteres ist aber auch nicht völlig frei, weil man sich an Entscheidungen anderer Gerichte und an Gesetzeskommentaren orientiert, wenn sich das Urteil nicht exakt aus dem Gesetz ergibt.
Aber auch höchstrichterliche Urteile ändern sich im Laufe vieler Jahre. Das wäre dann auch Gegenstand der Rechtswissenschaft - die Geschichte der Rechtswissenschaft sozusagen.
Darüber hinaus wird natürlich nicht nur das Recht eines Landes, sondern auch das anderer Länder betrachtet.

Rechtswissenschaft ist so ähnlich wie Theologie. Ein vorgegebener, nicht auf alles anwendbarer Text, wird mehr oder weniger willkürlich interpretiert.

(hoffentlich war das jetzt nicht unverständlich und hat auch irgendwie Sinn gemacht)



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2 Kommentare:

  1. gar nicht. jura ist der (relativ) aktuelle geschmack der masse zu papier gebracht. gilt für alle wissenschaften, die anteile von psychologie, bzw. der betrachtung des menschlichen geistes enthalten. wenn der mensch sein eigenes forschungsobjekt ist, fehlt ihm schlicht die nötige weitsicht und distanz und dann gilt: meinungen suchen sich fakten und die dazu passenden logischen schlüsse. und nicht umgekehrt.
    diesen zeitgeist, diesen aktuellen trend kann man natürlich "erforschen" und ins verhältnis zu den gesetzbüchern anderer staaten und zeiten stellen. sicher kann man das fach auch so zerpflücken und anderen disziplinen zuordnen, dass am ende nicht mehr viel übrig bleibt, aber das gilt wohl für viele andere fächer auch. diese einteilungen entstehen ja auf grund eines bedarfs und einer gewissen praktikabilität. was war früher nicht alles allein unter dem begriff philosophie zu hause!

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  2. Wenn man Maßstab "Forschung erforderlich" anlegt, gibt es weitere Ausnahmen.

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