Die Brüder A und B stehlen vor einem Laden befindliche Kartoffeln. Der später vor Gericht geladene Detektiv L sagt aus., A habe ihm gedroht, wenn er die Kartoffeln anfasse, steche er ihn ab. A dagegen beteuert, er habe gesagt, wenn L den Karren anfasse , steche er ihn ab.
Der Karren , auf den A und B die Kartoffeln luden, gehörte ihnen, dieser war nicht gestohlen.
Der Karren , auf den A und B die Kartoffeln luden, gehörte ihnen, dieser war nicht gestohlen.
Best answer:
Answer by dotty
Ich denke nicht.
A hat gestohlen und gedroht,dafür wird er verurteilt.
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gedroht ist gedroht egal ob er die Kartoffeln oder den wagen anfasst
AntwortenLöschenwelchen karren überhaupt?
AntwortenLöschenSo oder so, A hat jemanden bzw. dessen Leben verbal bedroht und ist somit haftbar.
AntwortenLöschenganz einfach:
AntwortenLöschenwer klaut und noch Drohungen ausspricht, egal gegen wen, gehört verurteilt.
A und B haben sich zunächst des Diebstahls schuldig gemacht.
AntwortenLöschenDurch die Androhung von Gewalt durch A gegenüber dem Detektiv L würde für den Angeklagten A daraus Raub, wenn er gesagt hat, L dürfe die Kartoffeln nicht anfassen. Wenn er gesagt hat, L dürfe den Wagen nicht anfassen, hat er sein Eigentum beschützt, die Anklage bleibt bei Diebstahl.